Aufzugtechnik Schott e.K.
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Neuigkeiten

01.09.2017 : Neue Aufzugnorm EN81-20/50

 

Ab dem 1. September 2017 ist nur noch die EN 81-20/50 gültig.

Diese löst die EN 81-1/2 zum 31.08.2017 ab und gilt sowohl für

elektrische Seilaufzüge als auch für Hydraulikaufzüge.

Dadurch werden sowohl Personen- als auch Lastenaufzüge an

den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Weiterhin werden unter anderem auch die Sicherheitsregeln neu

definiert, sodass Benutzer, Monteure und Prüfer besser vor

Unfallgefahren geschützt sind, die beim normalen Betrieb, bei der Wartung und im Notbetrieb auftreten können.

 

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite und beraten Sie eingehend.

01.06.2016 : Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Verantwortung und Pflichten der Betreiber von Aufzugsanlagen

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wendet sich an den Betreiber (in der BetrSichV als Arbeitgeber, bzw. Verwender benannt) und verpflichtet ihn zur Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen.

 

Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherstellung und Organisation folgender, an Fachunternehmen delegierbaren Aufgaben:

 

  1. Regelmäßige Wartung der Aufzuganlage
  2. Notwendige Instandsetzungsarbeiten
  3. Sichere Zugänge zu allen Anlagenteilen
  4. Funktionierender Aufzugs-Notruf mit  Personenbefreiung und Notfallplan
  5. Wiederkehrende Prüfungen innerhalb der Maximalfristen durch ZÜS
  6. Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung durch ZÜS
  7. Überwachung der Aufzugsanlage durch „Inaugenscheinnahme"